Immer wieder taucht da oder dort die Frage auf, wie das nun ist mit dem „AHV-Beitrag“ auf Unkostenbeiträge, die man für die Tätigkeit bei einem Verein oder Verband erhält.
Auf der Website der AHV (www.ahv.li) gibt es dazu ein Merkblatt „betreffend Beitrags- und Steuerpflicht bei Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und Freiwilligenarbeit“. Entschädigungen, die von nicht gewinnorientierten Vereinen bezahlt werden, sind im Total pro Jahr bis max. CHF 4'200 beitrags- und steuerfrei. Sie sind in der Buchhaltung des Vereins bzw. Verbands als solche auszuweisen.
Dieses Merkblatt ist auch auf unserer Website zu finden unter:
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