Antidoping

Antidoping im Leistungssport

Mittels Sportgesetz vom 16. Dezember 1999 ist das Liechtenstein Olympic Committee mit der Durchführung von regelmässigen, stichprobenartigen Dopingkontrollen bei Trainings und Wettkämpfen von Dopingkontrollen beauftragt. Das LOC kann hierfür geeignete Organisationen im In- oder Ausland beauftragen. Um eine qualitativ hochstehend Probeentnahme, Verwaltung der Testergebnisse und Durchführung des Ergebnismanagements auf nationaler Ebene zu gewährleisten, hat Liechtenstein diese Aufgaben an Swiss Sport Integrity ausgelagert.

Bei Auftreten eines Dopingfalles sorgt das LOC für ein geordnetes Verfahren gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen. Im Weiteren berät und informiert das LOC die Regierung in Dopingfragen.

Das LOC unterstützt die internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Doping und unterzeichnete deshalb als eine von beinahe 700 Organisationen den World-Anti-Doping Code. Als unterzeichnende Organisation...

  • stimmt das LOC den Prinzipen des Codes zu und
  • verpflichtet sich, die Regeln und Richtlinien des Codes umzusetzen.

Liechtenstein erfüllt die Vorgaben des 2021 Welt Anti-Doping Code und der internationalen Standards der WADA. Liechtensteins Athlet*innen nehmen in der Regel am Wettkampfbetrieb der Nachbarländer teil und unterstehen dementsprechend auch den jeweiligen nationalen Antidoping-Bestimmungen.

Um einen absichtlichen oder unabsichtlichen Einsatz von Doping zu vermeiden, sorgt das LOC für eine umfassende und aktuelle Information und Ausbildung insbesondere der Sportschüler*innen, Förderkader-Athlet*innen und deren Coaches. Ziele der Ausbildung sind neben der Sensibilisierung aufs Thema u.a. auch den Ablauf einer Doping-Kontrolle, die verschiedenen Substanzklassen sowie die Rechte und Pflichten zu kennen.

Erläuterungen zu Doping

Was versteht man unter „Doping“?

In der breiten Bevölkerung wird unter Doping oft die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden verstanden. Für Sporttreibende ist es aber wichtig zu wissen, dass gemäss Doping-Statut von Swiss Olympic weitere Tatbestände verboten sind. Beispiele sind der Besitz von oder der Handel mit verbotenen Substanzen, das Verpassen von Meldepflichten oder die Verweigerung einer Dopingkontrolle. Das Liechtensteinische Sportgesetz sieht zudem das Herstellen, Vermitteln, Vertreiben, Verschreiben und Abgeben von Mitteln und das Anwenden von Methoden an Dritten zu Dopingzwecken als verbotene Handlungen an.

Verantwortung Athlet*in

Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingprävention. Sie besagt, dass Sportler*innen allein dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.

Mehr zu den Rechten und Pflichten

Ablauf Kontrolle

Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz und Liechtenstein ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt. Als Athlet*in ist es wichtig, seine Pflichten, aber auch seine Rechte im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle genau zu kennen.

Kontroll-Pools

Athlet*innen beziehungsweise Teams werden je nach Sportart und Leistungsniveau von Swiss Sport Integrity oder von den Internationalen Sportverbänden in Absprache mit dem LOC in so genannte Kontrollpools eingeteilt. Diese dienen hauptsächlich der Planung von Dopingkontrollen. Die Einteilung in einen Kontrollpool bringt wichtige Verpflichtungen mit sich.

 Athleten

Teams           

Nationaler Registrierter Kontrollpool (NRTP)

Teamsport I

Nationaler Kontrollpool (NTP)

Teamsport II

Übrige Kontrollpools

Teamsport III

[Ausführliche Übersicht der verschiedenen Pools – mit den jeweiligen Anforderungen/Verpflichtungen]

Dopingkontrollen müssen jederzeit und unvorhergesehen stattfinden können. Die Meldung der Aufenthaltsorte, die sogenannten Whereabouts, dient dazu, dass Athlet*innen jederzeit auffindbar sind und die Kontrollen sinnvoll geplant werden können. Grundsätzlich haben alle Athlet*innen sowie Teams, die einem Kontrollpool zugeteilt sind, quartalsweise Meldungen zu ihren Aufenthaltsorten einzureichen.

Das Erfassen und Aktualisieren der Whereabouts wird durch die betroffenen Athlet*innen selbst oder im Fall eines Teamsports durch den Team-Administrator für das gesamte Team erledigt.

Meldung der Aufenthaltsorte (Whereabouts)

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

Es gibt Situationen, in denen Sportlerinnen und Sportler aus gesundheitlichen Gründen eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz oder Methode benötigen. Wenn es keine Alternativen mit der gleichen Wirkung gibt, sehen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken, kurz ATZ (Englisch: Therapeutic Use Exeption, TUE), vor. Die Ausnahmebewilligung wird von einem Arzt beantragt und der ATZ-Kommission von ADCH oder dem internationalen Verband beurteilt, resp. bewilligt oder abgelehnt.

Ausführungsbestimmungen ATZ
 

Ausbildung

Die drei Ausbildungsaktivitäten des LOC:

  1. E-Learning-Kurs für den leistungsorientierten Sport
    Im Rahmen der Ausbildungsaktivitäten arbeitet das LOC insbesondere mit dem E-Learning-Kurs "Anti-Doping Durchblick". Er umfasst sechs interaktive Module zu den wichtigsten Anti-Doping-Themen. Der Zeitaufwand umfasst ungefähr 45 Minuten. Der Kurs wird mit einem Test abgeschlossen. 80% der vorgegebenen Testfragen müssen richtig beantwortet werden, damit der Test als bestanden gilt und ein Zertifikat überreicht wird. Dieser Test basiert auf den aktuellen WADA-Regeln. Gleichzeitig ist er in der Auswahl der Fragestellungen und der inhaltlichen Ausrichtung auf die Zielgruppe LIE-Athlet*innen ausgerichtet.
  2. Referate
    Neben dem Einsatz des E-Learning-Kurses nutzen Verbände Kaderzusammenzüge, um die wichtigsten Verhaltensregeln zu vermitteln. Dabei werden die Athlet*innen und ihr Support Personal in Workshops durch Referent*innen des LOC und externen Fachpersonen ausgebildet. Das Referatsangebot steht nach Absprache allen Mitglieder-Sportverbänden zur Verfügung.
  3. Veranstaltungen
    Das LOC nutzt seine Athlet*innen-Veranstaltungen, um die Athlet*innen sowie ihr Support Personal für das Thema «Anti-Doping» zu sensibilisieren und zu informieren. Dies sind einerseits die jährlich stattfindenden Informationsveranstaltungen für die Mitglieder des «LOC Förderkader» sowie für die Veranstaltungen für die Teilnehmenden an Olympischen Veranstaltungen

Folgende Massnahmen sind für die jeweiligen Zielgruppen relevant

Sportschule
Alle Schüler*innen der Sportschule Liechtenstein absolvieren den E-Learning-Kurs im Laufe ihrer Schulkarriere mindestens ein Mal und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig. Ausserdem können die Expert*innen des LOC für Referate in Klassen der Sportschule gebucht werden.

Förderkader
Alle Mitglieder des «LOC Förderkaders» absolvieren im 2-Jahres-Rhythmus den E-Learning-Kurs und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig.

Missionen
Alle Teilnehmenden an Olympischen Events und anderen Missionen absolvieren spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Event den E-Learning-Kurs und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig.

Weitere Informationen

Swiss Sport Integrity

Weitere Links