Antidoping im Leistungssport
Mittels Sportgesetz vom 16. Dezember 1999 ist das Liechtenstein Olympic Committee mit der Durchführung von regelmässigen, stichprobenartigen Dopingkontrollen bei Trainings und Wettkämpfen von Dopingkontrollen beauftragt. Das LOC kann hierfür geeignete Organisationen im In- oder Ausland beauftragen. Um eine qualitativ hochstehend Probeentnahme, Verwaltung der Testergebnisse und Durchführung des Ergebnismanagements auf nationaler Ebene zu gewährleisten, hat Liechtenstein diese Aufgaben an Swiss Sport Integrity ausgelagert.
Bei Auftreten eines Dopingfalles sorgt das LOC für ein geordnetes Verfahren gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen. Im Weiteren berät und informiert das LOC die Regierung in Dopingfragen.
Das LOC unterstützt die internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Doping und unterzeichnete deshalb als eine von beinahe 700 Organisationen den World-Anti-Doping Code. Als unterzeichnende Organisation...
- stimmt das LOC den Prinzipen des Codes zu und
- verpflichtet sich, die Regeln und Richtlinien des Codes umzusetzen.
Liechtenstein erfüllt die Vorgaben des 2021 Welt Anti-Doping Code und der internationalen Standards der WADA. Liechtensteins Athlet*innen nehmen in der Regel am Wettkampfbetrieb der Nachbarländer teil und unterstehen dementsprechend auch den jeweiligen nationalen Antidoping-Bestimmungen.
Um einen absichtlichen oder unabsichtlichen Einsatz von Doping zu vermeiden, sorgt das LOC für eine umfassende und aktuelle Information und Ausbildung insbesondere der Sportschüler*innen, Förderkader-Athlet*innen und deren Coaches. Ziele der Ausbildung sind neben der Sensibilisierung aufs Thema u.a. auch den Ablauf einer Doping-Kontrolle, die verschiedenen Substanzklassen sowie die Rechte und Pflichten zu kennen.