
Anti-Doping im Leistungssport
Mittels Sportgesetz vom 16. Dezember 1999 ist das Liechtenstein Olympic Committee mit der Durchführung von regelmässigen, stichprobenartigen Dopingkontrollen bei Trainings und Wettkämpfen von Dopingkontrollen beauftragt. Das LOC kann hierfür geeignete Organisationen im In- oder Ausland beauftragen. Um eine qualitativ hochstehende Probeentnahme, Verwaltung der Testergebnisse und Durchführung des Ergebnismanagements auf nationaler Ebene zu gewährleisten, hat Liechtenstein diese Aufgaben an Swiss Sport Integrity ausgelagert.
Bei Auftreten eines Dopingfalles sorgt das LOC für ein geordnetes Verfahren gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen. Im Weiteren berät und informiert das LOC die Regierung in Dopingfragen.
Das LOC unterstützt die internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Doping und unterzeichnete deshalb als eine von beinahe 700 Organisationen den World-Anti-Doping Code. Als unterzeichnende Organisation...
- stimmt das LOC den Prinzipen des Codes zu und
- verpflichtet sich, die Regeln und Richtlinien des Codes umzusetzen.
Liechtenstein erfüllt die Vorgaben des 2021 Welt Anti-Doping Code und der internationalen Standards der WADA. Liechtensteins Athlet*innen nehmen in der Regel am Wettkampfbetrieb der Nachbarländer teil und unterstehen dementsprechend auch den jeweiligen nationalen Antidoping-Bestimmungen.
Um einen absichtlichen oder unabsichtlichen Einsatz von Doping zu vermeiden, sorgt das LOC für eine umfassende und aktuelle Information und Ausbildung insbesondere der Sportschüler*innen, Förderkader-Athlet*innen und deren Coaches. Ziele der Ausbildung sind neben der Sensibilisierung aufs Thema u.a. auch den Ablauf einer Doping-Kontrolle, die verschiedenen Substanzklassen sowie die Rechte und Pflichten zu kennen.
Grundsätze und Werte im Zusammenhang mit sauberem Sport
Die mit dem sauberen Sport verbundenen Grundsätze und Werte zielen darauf ab, die Integrität des Sports zu wahren, indem sie den Respekt vor den Regeln, den Mitstreiter*innen, dem fairen Wettbewerb, einem fairen Spielfeld und der Bedeutung des sauberen Sports auf globaler Ebene fördern. Anti-Doping-Programme sollen die Gesundheit der Athlet*innen schützen und ihnen die Möglichkeit bieten, auf rein natürliche Weise Spitzenleistungen zu erzielen, ohne auf verbotene Substanzen oder Methoden zurückzugreifen. Diese Programme zielen auch darauf ab, die Integrität des Sports zu bewahren, indem sie den Respekt vor den Regeln, den Mitstreiter*innen, dem fairen Wettbewerb, den gleichen Wettbewerbsbedingungen und dem Wert eines sauberen Sports für die Welt betonen.
Die Werte des Sports umfassen die Förderung der Gesundheit, ethisches Verhalten, Fairness, Ehrlichkeit, die Rechte der Athlet*innen, das Streben nach Spitzenleistungen, Charakterentwicklung, Bildung, Spass, Freude, Teamwork, Hingabe, Engagement, Respekt vor Regeln und Gesetzen, Respekt vor sich selbst und anderen, Mut, Gemeinschaft und Solidarität. Doping steht in direktem Widerspruch zu den Werten des Sports.
Die Grundsätze, die mit sauberem Sport verbunden sind, drehen sich um das Konzept der Integrität, d. h. um Ehrlichkeit und die unerschütterliche Einhaltung strenger moralischer und ethischer Grundsätze. Respekt spielt im sauberen Sport eine fundamentale Rolle, da er bedeutet, andere Menschen und ihr Leben zu achten und zu schätzen, Mitgefühl und Empathie für die Menschen um uns herum zu zeigen. Verantwortung bedeutet, Kontrolle zu haben und für sich und andere verantwortlich zu sein. Athlet*innen, Betreuer*innen und andere am Sport beteiligte Gruppen tragen die Verantwortung, sich mit ihren Rechten und Pflichten, die im Welt-Anti-Doping-Code festgelegt sind, vertraut zu machen.
Die Athlet*innen und ihre Betreuer*innen müssen die Verantwortung für ihre Leistung sowie für ihr Verhalten auf und neben dem Spielfeld übernehmen. Fairness ist ein entscheidendes Element des sauberen Sports, das sich durch eine gleichmässige und gerechte Behandlung des Einzelnen auszeichnet.
Weshalb Anti-Doping?
Der Grundgedanke besteht darin, die sauberen Athlet*innen zu schützen. Durch die Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden gefährden oder schädigen die dopenden Sportler*innen nicht nur ihre Gesundheit, sie verschaffen sich vor allem auch unzulässige Wettbewerbsvorteile. Kurz: Sie betrügen.
Wozu Anti-Doping-Bestimmungen?
Doping greift die fundamentalen sportlichen Werte wie Gesundheit, Fairness, Leistungsbereitschaft, Integrität und Chancengleichheit an. Durch Doping werden nicht nur die sportlichen Mitbewerber*innen betrogen und geschädigt, auch Zuschauer*innen, Veranstalter*innen und Sponsoren werden in ihrer Erwartung an einen fairen sportlichen Wettbewerb getäuscht. Die Anti-Doping-Bestimmungen sollen diesen Betrug eindämmen und helfen, dass alle einen fairen und sauberen Sport geniessen können.
Was versteht man unter „Doping“?
In der breiten Bevölkerung wird unter Doping oft die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden verstanden. Für Sporttreibende ist es aber wichtig zu wissen, dass gemäss Doping-Statut von Swiss Olympic weitere Tatbestände verboten sind. Beispiele sind der Besitz von oder der Handel mit verbotenen Substanzen, das Verpassen von Meldepflichten oder die Verweigerung einer Dopingkontrolle. Das Liechtensteinische Sportgesetz sieht zudem das Herstellen, Vermitteln, Vertreiben, Verschreiben und Abgeben von Mitteln und das Anwenden von Methoden an Dritten zu Dopingzwecken als verbotene Handlungen an.
Warum dopen Sportler*innen?
Sobald die körperliche oder die mentale Leistungsfähigkeit einen Einfluss auf den sportlichen Erfolg hat, können verbotene Substanzen oder Methoden einen Leistungsvorteil bringen. Entsprechend kann jede Sportart von Doping betroffen sein. Auch in eher technischen Sportarten kann eine körperliche Verbesserung zusätzlichen Erfolg bringen.
Durch Doping erhoffen sich manche Dopingsünder*innen eine verkürzte Erholungszeit oder dass sie nach einer Verletzung schneller wieder leistungsfähig werden. Andere streben nach Kraftzuwachs, mehr Explosivität, besserer Ausdauerleistung oder erhöhter Konzentration und Aggressivität. Dahinter liegen unterschiedliche Motive. Einige Sportler*innen greifen zu Doping, um Niederlagen zu vermeiden. Wieder andere fühlen sich unter Erwartungsdruck und greifen aus Überforderung zu Doping. Mehr Geld, Prestige und Ruhm oder Anerkennung können ebenso ein Grund für den Griff zu Doping sein.
Verantwortung Athlet*in
Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingprävention. Sie besagt, dass Sportler*innen allein dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.
Rechte und Pflichten von Athlet*innen
Die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes und des Doping-Statuts von Swiss Olympic sind Teil der Sportregeln und schützen den Anspruch der Athlet*innen auf dopingfreien Sport. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher dem Liechtenstein Olympic Committee angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Es ist wichtig, dass die Sporttreibenden aller Leistungsniveaus ihre Rechte und Pflichten kennen.
Strict Liability
Den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegt das Prinzip der „Strict Liability“. Dies bedeutet insbesondere, dass jede*r Athlet*in für die in ihren bzw. seinen Dopingproben gefundenen Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Es liegt also grundsätzlich ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, wenn eine verbotene Substanz (oder ihre Metaboliten oder Marker) in einer Dopingprobe gefunden wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Substanz absichtlich dem Köper zugeführt wurde oder nicht. In den Urteilen des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wird diese Regel auch als „verschuldensunabhängige Haftung“ bezeichnet.
Das Prinzip der sogenannten „Strict Liability“ erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Mass an Selbstverantwortung. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Athlet*innen ihre Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel vor der Einnahme bzw. Anwendung sorgfältig überprüfen.
Für die Medikamentenabfrage empfehlen wir das Global DRO von Swiss Sport Integrity
Rechte
Im «Athletes‘ Anti-Doping Rights Act» der WADA sind die fundamentalen Rechte der Athlet*innen zusammengefasst, welche im Welt-Anti-Doping-Code und in den internationalen Standards festgehalten und verankert sind. Es ist wichtig, dass Athlet*innen sich ihrer Rechte bewusst sind und diese ausüben können.
Athlet*innen haben das Recht (Auszug):
- auf Chancengleichheit in Training und Wettkampf, frei von Personen, welche gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossen;
- auf gerechte Kontrollprogramme, die in allen Ländern gemäss den geltenden Standards umgesetzt werden;
- frei von jedem Druck zu sein, der ihre Gesundheit durch Doping gefährden könnte, sei es körperlich oder emotional;
- eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken gemäss den geltenden Bestimmungen zu erhalten;
- auf Gerechtigkeit, insbesondere auf Anhörung, auf unparteiische und unabhängige Entscheidungsinstanzen sowie Beschwerdemöglichkeit;
- möglichen Dopingbetrug durch Dritte anonym und vertraulich melden zu können und gegen Einschüchterungsversuche oder Drohungen geschützt zu werden;
- Anti-Doping-Ausbildung zu erhalten;
- auf Durchführung von Dopingkontrollen gemäss den gelten Bestimmungen, insbesondere auf vertrauliche und diskrete Behandlung durch die Anti-Doping-Organisationen sowie korrekte Abläufe.
Athletes‘ Anti-Doping Rights Act (Englisch)
Pflichten
Neben den oben aufgeführten Rechten haben die Athlet*innen die Pflicht jederzeit den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen Folge zu leisten. Sie haben insbesondere die Pflicht:
- sich über die jeweils aktuell geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu informieren;
- dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen oder verbotene Methoden angewendet werden;
- ihre medizinischen Fachpersonen darüber zu informieren, dass sie den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehen;
- im Falle medizinisch notwendiger Behandlungen mit verbotenen Substanzen oder Methoden die Bestimmungen für Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken zu befolgen;
- falls sie in einem Kontrollpool eingeteilt sind, die Meldepflicht zu erfüllen;
- den Aufforderungen der zuständigen Sanktionierungsinstanz Folge zu leisten (grundsätzlich in der Schweiz das Schweizer Sportgericht);
- keine Zusammenarbeit mit gesperrtem Betreuungspersonal einzugehen;
Rechte und Pflichten während der Dopingkontrollen.
Das Liechtenstein Olympic Committee hat die Durchführung von Kontrollen an Swiss Sport Integrity ausgelagert. Wir verweisen deshalb auf die entsprechende Webseite von SSI mit Informationen zu den Rechten und Pflichten sowie zum Ablauf einer Dopingkontrolle
Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz und Liechtenstein ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt. Als Athlet*in ist es wichtig, seine Pflichten, aber auch seine Rechte im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle genau zu kennen.
Rechte und Pflichten von Betreuungspersonen
Als Coaches, Eltern, Ärzt*innen oder Physiotherapeut*innen gehören Sie zu den wichtigsten Akteuren im sportlichen Umfeld von Athlet*innen. Damit geht eine besondere Verantwortung für die Begleitung Ihrer Schützlinge einher. Sie spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, Athlet*innen darin zu unterstützen, sportliche Erfolge durch saubere Leistung zu erreichen. Die folgenden Gedanken können Sie dabei leiten.
Wie handle ich als Vorbild? Welche Kultur lebe ich vor?
Als Betreuer*in im Sport sind Sie eine Vertrauensperson und ein wichtiges Vorbild für die Sportler*innen. Ihr Verhalten wird beobachtet und bewusst oder unbewusst nachgeahmt. Mit Ihrer positiven Haltung verankern Sie den «Sportcodex» bei Ihren Sportler*innen.
Sportkultur
Sport kann Respekt, Freundschaft, Freude, Widerstandsfähigkeit und einen gesunden Lebensstil fördern. Wenn diese Werte jedoch nicht verankert sind, können im Sport auch Betrug, Lügen, Arroganz und übersteigerter Siegeswillen entstehen.
Mit den folgenden Verhaltensweisen können Sie gute Werte fördern:
- Lehren Sie Jugendlichen, ihre Gegner*innen, die Teammitglieder*innen, die Regeln, die Unparteiischen und sich selbst zu respektieren und als wichtigen Teil ihres Sports anzuerkennen.
- Loben Sie Respekt, persönliche Entwicklung, Integrität und Gerechtigkeit mindestens so oft wie sportliche Erfolge.
- Etablieren Sie Niederlagen als Chancen zum Lernen, nach dem Motto «Ich verliere nie. Entweder ich gewinne oder ich lerne dazu.»
- Intervenieren Sie, wenn Athlet*innen unfaires Verhalten jeglicher Art zeigen, um zu gewinnen.
Dopingmentalität
Regelmässiger Einsatz von leistungsfördernden Produkten im weitesten Sinne, z.B. von Nahrungsergänzungsmitteln, kann zu einer Dopingmentalität führen. Dopingmentalität bedeutet, dass jemand glaubt, mit bestimmten Mitteln, Pülverchen oder Medikamenten leistungsfähiger zu sein oder mental stärker zu werden. Wenn junge Sportler*innen sich an den Konsum z.B. von Traubenzucker oder Energy-Drinks gewöhnen, entsteht eine unbewusste psychische Abhängigkeit. Häufiger Konsum von «harmlosen Produkten» und Nahrungsergänzungsmitteln führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, später wissentlich verbotene Substanzen oder Methoden anzuwenden.
Neben den vorgelebten Werten hat auch ein gesunder, sportverträglicher Lebensstil Vorbildcharakter. Als Bezugsperson von Sportler*innen können Sie gesunde Ernährung und einen angemessenen Umgang mit Nahrungsergänzung, Energy-Drinks und Medikamenten vorleben und propagieren.
Wie kann ich unterstützen?
Ausbilden, beraten, erinnern
Athlet*innen lernen ihre sportartspezifischen Regeln und Taktiken von ihren Betreuungspersonen. Deren Rolle ist es auch, ihnen die sportartübergreifenden Regeln, wie die Anti-Doping-Bestimmungen, zu erläutern. Machen Sie sich damit vertraut und vermitteln Sie ihren Sportler*innen die wichtigsten Regeln und Tipps. Oft ist es nötig, das Wichtigste regelmässig in Erinnerung zu rufen.
Erkennen, unterstützen, intervenieren
An gewissen Merkmalen und Situationen können Sie erkennen, ob Sportler*innen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, absichtlich oder unabsichtlich gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu verstossen. Bei folgenden Beobachtungen sollten Sie das Gespräch suchen und Unterstützung anbieten:
- Verletzungen und Krankheiten: Unbewusste Wahl verbotener Therapien, bewusster Versuch die Genesungsdauer durch verbotene Substanzen oder Methoden zu reduzieren.
- Charakter und Kultur der jeweiligen Sportart: Dopingvergangenheit, Körpergewicht als Erfolgsfaktor, dominante Bedeutung von Kraft oder Ausdauer, verbreitete Haltung «alle anderen dopen auch» usw. Athlet*innen in solchen Sportarten haben in der Vergangenheit öfter zu Doping gegriffen.
- Sportlicher Druck: Anstehende Vertragsverlängerungen, anstehende Selektionen, Misserfolg, implizite Erwartungen der Eltern, beeindruckende Fortschritte von Kolleg*innen oder Gegner*innen usw. Diese Situationen können zur Versuchung führen, die Erfolgschancen mit Hilfe von verbotenen Substanzen zu verbessern.
- Dopingmentalität: Regelmässiger Konsum von Energy-Drinks, umfangreicher Einsatz von Supplementen usw. Die psychologische Abhängigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln gilt als Risikofaktor für späteren Dopingbetrug.
- Persönlichkeitsmerkmale: Geringes Selbstvertrauen, sehr hohe Erwartungen an sich selber, Ungeduld und mangelnde Bereitschaft, hart und diszipliniert zu trainieren, negativer Umgang mit Niederlagen, ausgeprägte Resultatorientierung statt Fokus auf eigene Entwicklung usw. Nicht alle Personen reagieren gleich in vergleichbaren Situationen, einige benötigen mehr Zuwendung, um als Athlet*innen zu reifen.
- Haltung zu Fairness und Gesundheit: Akzeptanz von unfairem Verhalten, Verharmlosung der gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen von Doping, Bewunderung für Personen, welche durch unsportliches Verhalten auffallen oder für Doping verurteilt wurden usw. Fehlt eine auf Fairness und Integrität aufgebaute Grundhaltung zum Sport, steigt das Risiko für Verstösse gegen Regeln stark an.
- Persönliche Krisen: Beziehungsprobleme, finanzielle Notlage, schulische oder berufliche Probleme usw. Manchmal bleibt die Hoffnung, mit unerlaubten Mitteln wenigstens den sportlichen Erfolg sicherzustellen.
Begleiten während Dopingkontrollen
Werden Athlet*innen zu einer Dopingkontrolle aufgeboten, können und sollen sie von einer Vertrauensperson begleitet werden. Dies gilt insbesondere für Minderjährige. Dabei können Sie Ihre Schützlinge nicht nur moralisch unterstützen, sondern auch dabei helfen, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Welche Regeln gelten für mich selber?
Die Anti-Doping-Bestimmungen richten sich nicht nur an aktive Sportler*innen. Zahlreiche Regeln gelten auch für ihre Betreuungspersonen.
Artikel 2 des Doping-Statuts von Swiss Olympic nennt auch Verstösse, welche sich insbesondere an Betreuungspersonen richten. Auch Betreuungspersonen können sanktioniert und von sämtlichen Tätigkeiten im Sport ausgeschlossen werden.
In Artikel 20 des Sportgesetzes werden verbotene Handlungen festgehalten, welche sich auch auf Betreuungspersonen beziehen und von Gerichten mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft werden können.
Folgen von Doping
Doping kann z. B. die körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigen bzw. gefährden, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben sowie Sanktionen wegen Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach sich ziehen.
Wie gefährlich ist Doping?
Zahlreiche verbotene Substanzen und Methoden gefährden massiv und schaden oft unwiderruflich die Gesundheit der Sportler*innen. Nebst den körperlichen Folgen sind auch schwerwiegende psychische Nebenwirkungen möglich. Betroffen ist auch die Gesundheit all jener, die im Breitensport wie beim Krafttraining oder im Berufs- oder Ausbildungsalltag auf leistungsfördernde Mittel zurückgreifen. Viele dieser Dopingmittel machen schnell abhängig und hinterlassen ihre Spuren. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Tod durch Organversagen kommen.
Mehr zu den Nebenwirkungen (dies ist ein externer Link auf die Webseite von Swiss Sport Integrity). In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den öffentlichen Anti-Doping-Kurs des LOC hin. In diesem Kurs erfahren Sie mehr zu Rechten und Pflichten aller Personen, die sich im organisierten Sport bewegen. Denn die Anti-Doping-Regeln gelten nicht nur für Spitzensportler*innen und auch nicht nur für Vereinsmitglieder, sondern für alle Personen, die an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, beispielsweise an einem Volkslauf, Velorennen oder einem Spiel im Teamsport. Es geht um verbotene Substanzen und Methoden und Dopingkontrollen, aber auch um Nahrungsergänzungsmittel und den Umgang mit Krankheit und Verletzungen.
Wirkstoffe und Methoden auf der Verbotsliste
Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Swiss Sport Integrity gibt jährlich eine Übersetzung dieser Dopingliste heraus.
Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich regelmässig zu vergewissern, dass die von ihnen angewendeten Substanzen und Methoden im Sport nicht verboten sind. Im Alltag empfiehlt sich, dafür die Medikamentenabfrage Global DRO zu nutzen.
Für Informationen zu den Änderungen und Neuerung auf der Dopingliste 2025 verweisen wir auf die Webseite von Swiss Sport Integrity: Dopingliste | SSI
Kriterien verbotene Substanzen und Methoden
Welche Substanzen und Methoden auf die Dopingliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Experten: die sogenannte List Expert Group. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei Kriterien beurteilt: ob sie das Potenzial haben, leistungssteigernd zu wirken, ob sie ein Risiko für die Gesundheit darstellen, und ob sie dem Sportsgeist widersprechen. Zudem können Substanzen oder Methoden verboten werden, welche die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden maskieren.
Verbotene Substanzen und Methoden
Die Dopingliste teilt die verbotenen Substanzen und Methoden in verschiedene Klassen ein:
Jederzeit verbotene Substanzen und Methoden (im und ausserhalb des Wettkampfes)
- S0 Nicht genehmigte Substanzen
- S1 Anabolika
- S2 Peptidhormone, Wachstumshormone, verwandte Substanzen und Mimetika
- S3 Beta-2-Agonisten
- S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
- S5 Diuretika und andere Maskierungsmittel
- M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- M2 Chemische und physikalische Manipulation
- M3 Gen- und Zelldoping
Im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden
- S6 Stimulanzien
- S7 Narkotika
- S8 Cannabinoide
- S9 Glukokortikoide
In gewissen Sportarten verbotene Substanzen
- P1 Betablocker
Detaillierte Informationen und Wissen (über Substanzen und Methoden) werden im Online-Anti-Doping-Kurs des LOC vermittelt.
Spezifische und nicht-spezifische Substanzen und Methoden
Alle verbotenen Substanzen und Methoden werden in spezifische und nicht-spezifische Substanzen oder Methoden eingeteilt. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist das Strafmass grundsätzlich höher, wenn dabei nicht-spezifische Substanzen oder Methoden zur Anwendung kommen. Die verbotenen Substanzen in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
- S1 Anabolika
- S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
- S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern (z.B. Myostatinhemmer)
- S4.4 Stoffwechsel-Modulatoren
- S6.a Nicht-Spezifische Stimulanzien
Die verbotenen Methoden in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
- M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
- M2.1 Manipulation von Dopingproben
- M3 Gen- und Zelldoping
Missbrauchssubstanzen
Einzelne verbotene Substanzen werden als Missbrauchssubstanzen eingeteilt, da jene Substanzen in der Gesellschaft häufig ausserhalb des sportlichen Kontextes missbraucht werden. Daher kann die Anwendung oder der Besitz der oben genannten Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfes und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden.
Die Missbrauchssubstanzen umfassen abschliessend: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA/«Ecstasy»), Tetrahydrocannabinol (THC).
Bestimmungen der Internationalen Sportverbände
Neben den weltweit gültigen Anti-Doping-Bestimmungen sind auch die Bestimmungen der Internationalen Sportverbände zu beachten. In bestimmten Sportarten sind gewisse Substanzen oder Methoden zusätzlich verboten, obwohl sie nicht auf der Dopingliste aufgeführt sind.
Beispiel:
- Needle Policy: Gewisse Internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee regulieren die Anwendung jeglicher Injektionen während oder rund um ihre Wettkämpfe.
Ausbildung
Die drei Ausbildungsaktivitäten des LOC:
- E-Learning-Kurs für den leistungsorientierten Sport
Im Rahmen der Ausbildungsaktivitäten arbeitet das LOC insbesondere mit dem E-Learning-Kurs "Anti-Doping Durchblick". Er umfasst sechs interaktive Module zu den wichtigsten Anti-Doping-Themen. Der Zeitaufwand umfasst ungefähr 45 Minuten. Der Kurs wird mit einem Test abgeschlossen. 80% der vorgegebenen Testfragen müssen richtig beantwortet werden, damit der Test als bestanden gilt und ein Zertifikat überreicht wird. Dieser Test basiert auf den aktuellen WADA-Regeln. Gleichzeitig ist er in der Auswahl der Fragestellungen und der inhaltlichen Ausrichtung auf die Zielgruppe LIE-Athlet*innen ausgerichtet. - Referate
Neben dem Einsatz des E-Learning-Kurses nutzen Verbände Kaderzusammenzüge, um die wichtigsten Verhaltensregeln zu vermitteln. Dabei werden die Athlet*innen und ihr Support Personal in Workshops durch Referent*innen des LOC und externen Fachpersonen ausgebildet. Das Referatsangebot steht nach Absprache allen Mitglieder-Sportverbänden zur Verfügung. - Veranstaltungen
Das LOC nutzt seine Athlet*innen-Veranstaltungen, um die Athlet*innen sowie ihr Support Personal für das Thema «Anti-Doping» zu sensibilisieren und zu informieren. Dies sind einerseits die jährlich stattfindenden Informationsveranstaltungen für die Mitglieder des «LOC Förderkader» sowie für die Veranstaltungen für die Teilnehmenden an Olympischen Veranstaltungen
Folgende Massnahmen sind für die jeweiligen Zielgruppen relevant
Sportschule
Alle Schüler*innen der Sportschule Liechtenstein absolvieren den E-Learning-Kurs im Laufe ihrer Schulkarriere mindestens ein Mal und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig. Ausserdem können die Expert*innen des LOC für Referate in Klassen der Sportschule gebucht werden.
Förderkader
Alle Mitglieder des «LOC Förderkaders» absolvieren im 2-Jahres-Rhythmus den E-Learning-Kurs und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig.
Missionen
Alle Teilnehmenden an Olympischen Events und anderen Missionen absolvieren spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Event den E-Learning-Kurs und beantworten die anschliessenden Testfragen zu 80% richtig.
Kontrollen
Anti-Doping-Kontrollsystem
Da das Liechtenstein Olympic Committee die Kontrollen an Swiss Sport Intergrity ausgelagert hat, verweisen wir an dieser Stelle auf die Webseite von SSI mit entsprechenden Informationen zum Anti-Doping-Kontrollsystem. Bei Fragen und für Informationen zu den sogenannten Whereabouts verweisen wir ebenfalls auf die entsprechende Webseite von SSI.
Ablauf Kontrolle
Der Ablauf einer Dopingkontrolle ist von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im internationalen Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen für alle Anti-Doping-Organisationen genau geregelt. Standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Kontrollpersonal und klar formulierte Rechte und Pflichten gewährleisten die hohen Qualitätsanforderungen an Dopingkontrollen. In der Schweiz und Liechtenstein ist die Umsetzung der Dopingkontrollen in den «Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen» geregelt. Als Athlet*in ist es wichtig, seine Pflichten, aber auch seine Rechte im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle genau zu kennen.
Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen
Kontroll-Pools
Athlet*innen beziehungsweise Teams werden je nach Sportart und Leistungsniveau von Swiss Sport Integrity oder von den Internationalen Sportverbänden in Absprache mit dem LOC in so genannte Kontrollpools eingeteilt. Diese dienen hauptsächlich der Planung von Dopingkontrollen. Die Einteilung in einen Kontrollpool bringt wichtige Verpflichtungen mit sich.
Athlet*innen |
Teams |
Nationaler Registrierter Kontrollpool (NRTP) |
Teamsport I |
Nationaler Kontrollpool (NTP) |
Teamsport II |
Übrige Kontrollpools |
Teamsport III |
Dopingkontrollen müssen jederzeit und unvorhergesehen stattfinden können. Die Meldung der Aufenthaltsorte, die sogenannten Whereabouts, dient dazu, dass Athlet*innen jederzeit auffindbar sind und die Kontrollen sinnvoll geplant werden können. Grundsätzlich haben alle Athlet*innen sowie Teams, die einem Kontrollpool zugeteilt sind, quartalsweise Meldungen zu ihren Aufenthaltsorten einzureichen.
Das Erfassen und Aktualisieren der Whereabouts wird durch die betroffenen Athlet*innen selbst oder im Fall eines Teamsports durch den Team-Administrator für das gesamte Team erledigt.
Meldung der Aufenthaltsorte (Whereabouts)
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Es gibt Situationen, in denen Sportlerinnen und Sportler aus gesundheitlichen Gründen eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz oder Methode benötigen. Wenn es keine Alternativen mit der gleichen Wirkung gibt, sehen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken, kurz ATZ (Englisch: Therapeutic Use Exeption, TUE), vor. Die Ausnahmebewilligung wird von einem Arzt beantragt und der ATZ-Kommission von ADCH oder dem internationalen Verband beurteilt, resp. bewilligt oder abgelehnt.
Recht
Die rechtlichen Grundlagen für einen sauberen Sport bauen einerseits auf staatlichen Gesetzen und andererseits auf privatrechtlichen Reglementen des Sports auf. Die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC) und des Doping-Statuts von Swiss Olympic (Doping-Statut) sind Teil der Sportregeln und schützen den Anspruch der Athlet*innen auf Wettkämpfe in einem dopingfreien Umfeld.
Privatrecht
Welt-Anti-Doping-Programm
Das Welt-Anti-Doping-Programm (WADP) ist darauf ausgerichtet, den «Spirit of Sport» zu schützen. Es harmonisiert die Massnahmen zur Bekämpfung von Doping im Sport und gilt für sämtliche Nationen und Sportarten, welche sich dem WADP unterstellen. Die Unterzeichner des Programms, die sogenannten Signatare, sind internationale Sportverbände, nationale Anti-Doping-Organisationen, Nationale Olympische Komitees, sowie Organisatoren von grossen Sportwettkämpfen (z.B. IOC und FISU).
Die wichtigsten Elemente des WADP sind der Welt-Anti-Doping-Code und die internationalen Standards.
Welt-Anti-Doping-Code
Der Code ist die Grundlage der internationalen Dopingbekämpfung, im Prinzip die Verfassung des sauberen Sports. Er wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit verfasst.
Acht Internationale Standards, die ebenfalls weltweite Gültigkeit haben, präzisieren die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes.
Doping-Statut von Swiss Olympic
Durch die Auslagerung von Dopingkontrollen an Swiss Sport Integrity unterstellt sich das LOC und seine Mitglieder sowie deren angeschlossenen Vereine und Clubs inkl. der Athlet*innen und Betreuungspersonen dem Doping Statut von Swiss Olympic sowie den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen von Swiss Sport lntegrity.
Mit dem Doping-Statut von Swiss Olympic wird der Welt-Anti-Doping-Code in der Schweiz und in Liechtenstein umgesetzt. Es definiert einleitend die Organe der Dopingbekämpfung und deren Zuständigkeiten in unserem Land.
Geltungsbereich: Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen sowie die Dopingliste sind für alle dem Liechtenstein Olympic Committee angeschlossenen Verbände des verbindlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher dem LOC angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Entsprechend können diese Sportler*innen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen und allenfalls sanktioniert werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.
Doping-Statut von Swiss Olympic
Ausführungsbestimmungen
Das Doping-Statut von Swiss Olympic wird durch die folgenden Ausführungsbestimmungen präzisiert, welche von Swiss Sport Integrity erlassen werden:
- Ausführungsbestimmungen zu ATZ
- Ausführungsbestimmungen zum Resultatmanagement
- Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen und Ermittlungen
Öffentliches Recht
Sportgesetz
Artikel 1 und 2 des Sportgesetzes halten fest, dass das Land Liechtenstein den Sport fördert und dass der Gebrauch von Doping im Sport bekämpft wird. Im Kapitel V werden die Massnahmen gegen das Doping näher beschrieben, u. a. die Dopingprävention, die verbotenen Handlungen, die Kontrollen und die Strafbestimmungen.
Übereinkommen gegen Doping des Europarats
Das Europaratsübereinkommen gilt als erstes völkerrechtlich verbindliches Regelwerk zur Dopingbekämpfung. Am 16. November 1989 schlossen die Mitgliedsstaaten des Europarats sowie weitere Länder das Übereinkommen gegen Doping ab. Im Europaratsübereinkommen verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, im Hinblick auf die Verringerung und schliesslich die endgültige Ausmerzung des Dopings im Sport, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. In der Liechtenstein ist das Übereinkommen seit dem 1. Juli 2000 in Kraft.
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping
Disziplinarverfahren
Für Informationen zum Disziplinarverfahren verweisen wir auf die entsprechende Webseite von Swiss Sport Integrity
Speak Up!
Helfen Sie uns, Athlet*innen und die Integrität des Sports zu schützen. Jedes Mal, wenn sich jemand mit Informationen über Doping meldet, kommen wir einem sauberen und fairen Spielfeld für alle einen Schritt näher.
Wir wissen, dass es eine schwierige Entscheidung ist, sensible Informationen weiterzugeben - eine Entscheidung, die Sie nicht leichtfertig treffen würden. Wir begrüssen den Mut, der erforderlich ist, um Bedenken über Doping zu äussern.
Wir empfehlen, sensible Informationen über die Webseite Speak Up zu melden. Die Speak-Up-Plattform ermöglicht es Athlet*innen, ihren Betreuer*innn und allen anderen, die Informationen über einen möglichen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen (ADRV) haben, diese der WADA vertraulich mitzuteilen, wenn sie dies wünschen.