
Ausgangslage
Athleten müssen über mehrere Jahre systematisch ausgebildet werden, um international erfolgreich sein zu können. Basierend auf dem Sportförderkonzept Liechtenstein bilden diese Richtlinien die Grundlage für eine langfristig aufgebaute, zielorientierte und ganzheitliche Leistungs- und Spitzensportförderung.
Um die Athleten zielgerichtet unterstützen zu können, werden sie anhand ihres aktuellen Leistungsvermögens und ihres Entwicklungspotentials in sog. Förderkader selektioniert. Die Selektionen in die jeweiligen Förderkategorien unterliegen
- sportartübergreifenden Richtlinien und
- sportartspezifischen Kriterien, welche der jeweilige Sportverband in seinem Leistungssportprogramm definiert.
Es können Athlet*innen aus olympischen und nicht-olympischen Sportarten in die Förderkader selektioniert werden. Auch Teamsportler können in ein LOC Förderkader aufgenommen werden.
Um in ein Förderkader (re-)selektioniert zu werden, muss der Verband bis am 15. April einen Antrag schriftlich beim LOC einreichen. Die Selektion wird final durch den Leistungssport-Ausschuss vorgenommen.