Breitensportförderung

 

Einer der Kernprozesse des LOC ist die Stärkung seiner Mitgliederverbände. Mit der Breitensportförderung wurden optimale Rahmenbedingungen und transparente Instrumente für die Förderung, Entwicklung und Unterstützung der Sportverbände geschaffen. Ziel ist die Erhöhung der Planungssicherheit und Transparenz für die Sportverbände.

Die gesamten Ausführungen zu allen Förderbereichen sind in den Ausführungsbestimmungen enthalten.

Infos und Fristen

Deadlines und Meilensteine betreffend finanzieller Breitensportförderung:

  • Bis 15. März: Gesamt- und Aktivmitgliederzahlen melden
  • Bis 31. Mai: Basisbeitrag und Projektförderung Breitensport beantworten
  • Bis 31. Januar des Folgejahres:
    • Projektförderung Breitensport Berichtslegung
    • Mitgliederbeiträge bei internationalen Sportfachverbänden beantragen

Massnahmen des LOC im Bereich Breitensportförderung, von denen die Verbände direkt profitieren können:

  • Basisbeitrag
  • die Übernahme von Mitgliederbeiträgen an Internationale Sportfachverbände
  • Projektförderung Breitensport
  • die Dienstleistungen des LOC wie beispielswiese die Fahrzeugvermietung, Beratung und Ausbildung

Diese Fördermassnahmen stellen die Grundförderung der verbands- und vereinsorganisierten Breitensportförderung dar. Darüber hinaus organisiert das LOC Projekte, die direkt den Breitensportaktivitäten der Sportverbände zugutekommen.

Förderkriterien

Folgende Kriterien sind durch einen Sportverband mindestens zu erfüllen, um Anrecht auf eine Förderung des LOC zu haben:

  • Teilnahme an der Delegiertenversammlung des LOC
  • Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget fristgerecht eingereicht (31. Mai)
  • Durchführung von sportlichen Aktivitäten
  • Meldung der Mitgliederzahlen:
    • Gesamt-Mitgliederzahl (zur Berechnung der Stimmen bei der LOC Delegiertenversammlung)
    • Aktiv-Mitgliederzahl (zur Berechnung des Basisbeitrags)
  • Meldung etwaiger Landesmeister*innen des Vorjahres
  • Anti-Doping Bestimmungen in den Verbandsstatuten integriert
  • Bestimmungen gegen Spielmanipulation in den Verbandsstatuten integriert
  • Einhaltung und Unterzeichnung des LOC Sportcodex

Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen Fördermassnahme detailliert dargestellt.

Basisbeitrag

Der Basisbeitrag leistet einen Beitrag zur Grundsicherung der Verbandsstrukturen.

Der Basisbeitrag pro Sportverband wird aufgrund seiner Anzahl an Aktiv-Mitgliedern errechnet: die Menge aller Aktiv-Mitglieder der Sportverbände wird ins Verhältnis zur Gesamtfördersumme „Basisbeitrag“ gesetzt. Daraus ergibt sich der Pro-Kopf-Beitrag. Dieser wird mit der Anzahl an Aktiv-Mitgliedern pro Sportverband multipliziert.

Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Unterlagen (Jahresbericht Vorjahr, Jahresrechnung Vorjahr, Budget laufendes Jahr) bis 31. Mai des Beitragsjahres eingereicht wurden und die Kriterien laut Ausführungsbestimmungen erfüllt sind.

Der Basisbeitrag wird im Juli des aktuellen Jahres anteilsmässig an die Sportverbände ausbezahlt.

Internationale Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge der liechtensteinischen Sportverbände an internationale Sportverbände können auf Antrag durch das LOC zu 100% rückerstattet werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen zwingend beizulegen:

  • Kopie der Rechnung des Internationalen Verbandes;
  • Kopie des Zahlungsnachweises

Die Beiträge werden jeweils für das laufende Jahr ausbezahlt, bis maximal 31.1. des Folgejahres. Weiter rückwirkend können keine Beiträge berücksichtigt werden. Es werden 100% der Kosten für eine Mitgliedschaft bei einem Internationalen Sportfachverband rückerstattet.

Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:

  • LOC Sportcodex unterzeichnet;
  • Teilnahme an der Delegiertenversammlung des LOC;
  • Jahresbericht, Jahresrechnung und Mitgliederliste fristgerecht eingereicht.

Projektförderung Breitensport

Das LOC unterstützt Projekte von Verbänden finanziell, welche zielorientierte Massnahmen beinhalten und zur Erfüllung der eigenen Verbandsstrategie beitragen.

Eine Übersicht zu förderungswürdigen Themenbereichen enthält das Merkblatt zur Projektförderung. Zudem ist darin der Ablauf der Antragstellung enthalten. 

Die Rahmenbedingungen und Berechnungskriterien des Förderbeitrages können den Ausführungsbestimmungen Breitensport entnommen werden.

Der Sportverband reicht bis spätestens 31. Mai des Jahres schriftlich einen Projektförderungsantrag mittels folgendem Formular beim LOC ein:

Antrags- und Abrechnungsformular

Die Beträge für Breitensportprojekte werden den Verbänden bis spätestens Juli des jeweiligen Jahres zugesprochen. Eine Auszahlung erfolgt jeweils nach Abschluss und gegen Vorlage der Abrechnung und des Schlussberichtes vom Verband. Der schlussendlich ausbezahlte Förderbeitrag für das Verbandsprojekt berücksichtigt den Erfüllungsgrad der Projektziele.