Rahmenbedingungen
Liechtenstein Olympic stellt den ihm angeschlossenen Sportverbänden und Vereinen nach Möglichkeit Leihfahrzeuge zur Verfügung. Diese dürfen ausschliesslich für sportliche Zwecke benützt werden.
Alle Details zur Anmietung sind im untenstehenden Reglement aufgeführt. Die wichtigsten Punkte sind:
- Tagespauschale: 30 CHF
- pro gefahrenen Kilometer: 25 Rappen
- Maximal 9 Personen pro Fahrzeug
Das LOC verfügt über 8 Kleinbusse, 4 davon sind mit Allrad-Antrieb ausgestattet. Ein Allrad-Fahrzeug hat zudem einen Dachträger.
Ablauf der Fahrzeugmiete
2. Fahrzeugübernahme
Schlüssel mittels 4-stelligem Code aus dem Schlüsselkasten entnehmen; Schlüsselkasten und Fahrzeug sind beim Neugutweg 1 in Vaduz.
Fahrzeug auf folgende Punkte kontrollieren:
- Das Fahrzeug ist vollgetankt.
- Das Fahrzeug ist innen und aussen gereinigt.
- Das Pannendreieck ist vorhanden.
- Die Autoapotheke ist vorhanden.
- Die Warnweste ist vorhanden.
- Die Schneeketten sind vorhanden (nur vom 1. Oktober bis 31. März).
- Der Eiskratzer vorhanden (nur vom 1. Oktober bis 31. März).
- Das Fahrzeug hat keine Beschädigungen.
Werden bei der Übernahme Unstimmigkeiten festgestellt (z.B. Benzintank nicht voll, Fahrzeug nicht gereinigt, Karosserieschaden, etc.), muss dies sofort der LOC Geschäftsstelle (+423 232 37 57) gemeldet werden. Ausserhalb der offiziellen Geschäftszeiten kann die Notfallnummer kontaktiert werden.
- Bei der Übernahme des Fahrzeugs den Kilometerstand im Rapportbuch checken (muss mit dem letzten Eintrag übereinstimmen).
- Privatfahrzeug(e) ausschliesslich in die Parklücke der gemieteten LOC Fahrzeuge stellen.
3. Fahrzeugrückgabe
- Fahrzeug volltanken sowie aussen und innen reinigen;
- Fahrtenbuch ausfüllen. Muss sichtbar im Fahrzeug deponiert werden (Fahrer- oder Beifahrersitz);
- Fahrzeug bei der Schlossgarage (Neugutweg 1, 9490 Vaduz) auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen und den Schlüssel im Schlüsselkasten deponieren.
Die Fahrzeugkontrolle findet am ersten Arbeitstag nach der Rückgabe des Fahrzeugs durch Mitarbeitende der Schlossgarage statt. Festgestellte Schäden werden dem Mieter umgehend zur Kenntnis gebracht und allenfalls verrechnet. Schmutzige und nicht vollgetankte Fahrzeuge werden auf Kosten des Nutzers gereinigt und vollgetankt. Die Kosten werden in Rechnung gestellt.