FAQ Athleten-Anstellungen beim LOC

Anstellung von Leistungssportler*innen 

Ziel der Anstellungen

In Liechtenstein gab es die Möglichkeit, Athlet*innen anzustellen, bisher nicht. Dies im Unterschied zu vielen anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich). Das Ziel ist, Liechtensteinischen Athlet*innen ähnliche Bedingungen zu bieten, damit sie sich auf Training und Wettkampf fokussieren können.

Eine begrenzte Anzahl von Leistungssportler*innen kann nun vom LOC in einem 50 %-Pensum angestellt werden und von speziellen Freiräumen für Training und Wettkampf profitieren. Diese Anstellung beinhaltet insbesondere einen hinreichenden Sozialversicherungsschutz (Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter) basierend auf einem monatlichen Gehalt.

Für viele Athlet*innen sind dies entscheidende Argumente, um die sportliche Karriere langfristi zu verfolgen - oder eben auch nicht.

Untenstehend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen: Von der Ausschreibung bis zur Anstellung.

Fragen zum Bewerbungsprozess

1. Wie sieht der Auswahlprozess für die Anstellung als Leistungssportler*in beim LOC aus?

Ausschreibung

Wird eine Athletenstelle frei, schreibt das LOC diese unverzüglich aus und informiert die Mitgliedsverbände, die Förderkaderathlet*innen und die Öffentlichkeit via reguläre Stellenausschreibung. Interessierte Athlet*innen haben dann innert der gesetzten Frist Zeit, ihre Unterlagen einzureichen.

Bewerbung

Das Bewerbungsdossier muss enthalten:

  • Motivationsschreiben inkl. langfristiger Zielsetzungen
  • Aktuelle Trainings- und Wettkampfplanung
  • Idealtypischer Athletenweg: Rahmenkonzept zur Athlet*innen-Entwicklung in Liechtenstein (vom Verband zur Verfügung zu stellen)
  • Unterstützungsschreiben Verband
  • Nachweis Erfüllung sportliche Kriterien
  • Referenzen (bspw. ehemalige Trainer*innen,...)

Diese Auflistung ist nicht abschliessend, da mit jedem Verband sportartspezifische Anstellungskriterien erarbeitet und vereinbart werden. Dies kann zur Folge haben, dass weitere Unterlagen durch den*die Athlet*in eingereicht werden müssen.

Auskunft erteilt der Leistungssportverantwortliche des LOC, Mathias Briker: mathias.briker(at)olympic.li

Selektionsverfahren

Die Verantwortung für das Selektionsverfahren obliegt dem Selektionsgremium. Dieses kann Aufgaben an die Geschäftsstelle des LOC (Geschäftsleitung, Leistungssportverantwortliche*r) delegieren.

In der Organisation LOC kümmert sich zudem der Leistungssport-Ausschuss um alle Fragestellungen, welche den Leistungssport und Olympische Missionen betreffen. Deshalb soll der Ausschuss ins Selektionsverfahren eingebunden werden.

Mit den Kandidat*innen ist zwingend ein Bewerbungs-/Motivationsgespräch zu führen.

Die Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Bewerbungen auf ihre Vollständigkeit und bewertet die Dossiers. Der Leistungssport-Ausschuss beurteilt die Dossiers, erstellt eine Prioritätenliste und spricht eine Empfehlung zu Händen des Selektionsgremiums aus. Das Selektionsgremium entscheidet abschliessend.

2. Welche Kriterien muss ein*e Bewerber*in erfüllen?

Folgende Kriterien (nicht abschliessend) geben den Rahmen vor:

  • Stabiles, professionelles Umfeld (inkl. Trainer*in, Umfeld-Management, Medizinische Betreuung, etc.)
  • Hohes Commitment für den professionellen Sport über mindestens 4 Jahre
  • Leistungsvermögen zur Teilnahme an internationalen Titel-Wettkämpfen*
  • Potenzial für Selektion bzw. direkte sportliche Qualifikation für Olympische Spiele
  • Potenzial für Top 10-Platzierung an Welt- und Europameisterschaften in Nicht-Olympischen Sportarten
  • Langfristige, ganzheitliche Karriereplanung
  • Verband: aktive Führung des*der Athlet*in oder enge Zusammenarbeit mit seinem*ihrem persönlichen und sportlichen Umfeld.

*Kleinstaatenspiele werden nicht zu den internationalen Titel-Wettkämpfen gezählt.

Sportartspezifische Kriterien

3. Gibt es ein Mindest- oder Maximalalter?

Nein, das Alter ist kein Kriterium.

4. Werden bei allen Bewerber*innen die gleichen Kriterien herangezogen?

Grundsätzlich ja gemäss obenstehender Kriterien. Die sportartspezifischen Kriterien sind im Leistungskanal des Leistungssportprogramms des jeweiligen Verbandes berücksichtigt. Die sportlichen Kriterien sind je nach Verband unterschiedlich (bspw. Alter).

5. Haben Sportler*innen aus allen Sportarten die gleichen Chancen auf eine Anstellung?

Ja, die Sportart spielt keine Rolle. Egal ob Einzelsport, Teamsport oder Parasport.

6. Was passiert im Falle einer längeren Verletzungspause?

Die Anstellung läuft normal weiter, solange eine Rückkehr in den Leistungssport angestrebt wird. Genau für Verletzungsfälle ist die Anstellung sehr wertvoll.

Das LOC ist regelmässig im Austausch mit den angestellten Athlet*innen. Im Rahmen der jährlichen Leistungsüberprüfung durch das Selektionsgremium wird der aktuelle Stand analysiert und ein Entscheid getroffen.

7. Werden die Anstellungen überprüft?

Das Selektionsgremium überprüft mindestens jährlich die persönliche Entwicklung sowie die Erreichung der sportlichen und persönlichen Zielsetzungen der*des angestellten Athlet*in. Von den Athlet*innen und deren Verbänden sind dazu die gleichen Informationen beizubringen wie bei einer Anstellung. Diese Leistungsüberprüfung inkludiert somit nicht nur messbare Leistungen, sondern auch sogenannt weiche Faktoren wie die Motivation, das Umfeld, das Commitment, etc.

8. Wie setzt sich das Selektionsgremium zusammen?

Das Selektionsgremium setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
 
  • Geschäftsleiter*in LOC, Vorsitz
  • Leiter*in Stabsstelle für Sport
  • Leistungssportverantwortliche*r LOC
  • Vertretung der Sportverbände 
  • Athletenvertretung 

Fragen zur Anstellung

1. Welches Pensum umfasst eine Athleten-Anstellung beim LOC?

Das Pensum umfasst eine Anstellung von 50 %. Die Anstellung ist unbefristet. Es findet eine jährliche Leistungsüberprüfung statt.

 

2. Wie hoch ist der Lohn für die Athleten-Anstellung?

Der Lohn beträgt brutto CHF 2500 pro Monat. Er wird 12 mal pro Jahr ausbezahlt.

3. Welche Sozialversicherungsleistungen sind gedeckt?

Die angestellten Athlet*innen profitieren von denselben Versicherungsleistungen wie andere Angestellte im Land: Kranken- und Unfallversicherung sowie Nicht-Berufsunfall-Versicherung. Es werden AHV-/IV-/FAK-/VK-/ALV-Beiträge einbezahlt.

4. Welche Gegenleistungen kann das LOC von angestellten Athlet*innen verlangen?

Grundsätzlich erfolgt eine Anstellung, damit der*die Athlet*in die zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Training und Wettkampf investieren kann.

Das LOC kann folgende Gegenleistungen im Rahmen der Anstellung verlangen (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Anwesenheit bei Veranstaltungen des LOC
  • Mitwirkung bei öffentlichkeitswirksamen Auftritten, Kampagnen und Projekten
  • Recht zum Gebrauch von Namen und Bild (nur für nicht-kommerzielle Zwecke, keine Weitergabe an Dritte)
  • Erwähnung des LOC in der Kommunikation der Athlet*innen
  • Mentoring-Funktion für Mitglieder der LOC-Förderkader oder der Sportschüler*innen
  • Beteiligung an Athletik- und Koordinationstrainings der Sportschule sowie in der Nachwuchsförderung der Verbände und des LOC

5. Gibt es für die angestellten Athlet*innen Verhaltensvorgaben?

Ja. Der LOC-Sportcodex und das Personalreglement des LOC müssen eingehalten werden. Ebenso internationale Reglemente des Internationalen Olympischen Komitees IOC, der internationalen, europäischen und nationalen Sportverbände sowie der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA.

Ein Verstoss gegen die Doping- und Ethikregeln gemäss den entsprechenden Bestimmungen und Regelungen des IOC, der WADA, der internationalen und nationalen Verbände sowie des LOC führt zu einer sofortigen Auflösung der Anstellung. Ebenso Spielmanipulation und Wettbetrug gemäss den Bestimmungen und Regelungen des IOC und des LOC sowie eine Missachtung des LOC-Sportcodex.

6. Beendet ein*e Athlet*in die Sportkarriere, endet dann auch die Anstellung per sofort?

Ein Rücktritt während der Anstellung führt im Grundsatz zu einer Kündigung (Nichterfüllen der Rahmenbedingungen). Im Sinne eines geordneten Übergangs in die Nachsport-Karriere kann bei Bedarf die Anstellung max. 3 Monate über den Rücktritt hinaus aufrechterhalten werden. Gleichzeitig wird die frei werdende Stelle neu ausgeschrieben.

7. Haben auch Para-Athlet*innen die Möglichkeit, sich um eine Anstellung zu bewerben?

Ja. Es bestehen für alle Sportarten die gleichen Chancen. Das Selektionsgremium unterscheidet auch nicht zwischen olympischen und nicht-olympischen Sportarten. Von Verbandsseite her ist die Voraussetzung ein Leistungssportprogramm, das vom LOC-Leistungssportausschuss bewilligt wurde. Ist dies der Fall, kann sich jede*r Athlet*in um eine Anstellung bewerben, sofern die übrigen Kriterien erfüllt sind.

8. Gibt es eine Geschlechterquote für die Anstellungen?

Nein, die Anstellungen werden aufgrund der sportlichen Kriterien (siehe Frage «Welche Kriterien müssen erfüllt werden?» vergeben, nicht aufgrund des Geschlechts.

9. Wird die finanzielle Situation der Bewerber*innen resp. der entsprechenden Familie berücksichtigt?

Nein, diese Informationen werden nicht erhoben und fliessen somit nicht in die Entscheidfindung des Selektionsgremiums ein.

10. Welche Athlet*innen sind derzeit angestellt?

Seit 1.7.2023 beim LOC angestellt sind:

  • Kathinka von Deichmann, Jahrgang 1994, Tennis
  • Robin Frommelt, Jahrgang 2002, Langlauf
  • Nico Gauer, Jahrgang 1996, Ski Alpin
  • Marco Pfiffner, Jahrgang 1994, Ski Alpin
  • Romano Püntener, Jahrgang 2004, Mountainbike
  • Fabienne Wohlwend, Jahrgang 1997, Automobilsport

Kontakt

Mathias Briker, Leistungssportverantwortlicher

mathias.briker(at)olympic.li

+423 232 37 57