Aktuelle Übersicht
Aufgrund der weiterhin sehr kritischen Lage in Liechtenstein hat die Regierung am Mittwoch 15.12.2021 entschieden, in Liechtenstein ab Samstag, 18. Dezember die 2G-Regel mit Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren einzuführen sowie die Maskenpflicht auf Personen ab 6 Jahren auszuweiten. Was bedeutet dies für den Sport?
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Personen ab 16 Jahren dürfen ab kommenden Samstag, 18. Dezember, nur noch an Veranstaltungen in Innenräumen – dazu zählen auch Trainings und Meisterschaftsbetrieb – teilnehmen, wenn sie ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen können (ein Test-Zertifikat ist nicht gültig). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Zertifikatspflicht ausgenommen. Bei gemischten Gruppen U16 und Ü16 habe alle Personen über 16 Jahren Auskunft über ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat zu verfügen.
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Ebenfalls ausgenommen von der 2G-Pflicht sind …
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Personen, die in einem Anstellungsverhältnis stehen (Trainer*in, Coach). Sie sind von der 2G-Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch permanent eine Maske tragen.
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Sportschüler*innen während der Trainings im Rahmen der Trainingszeitfenster, die durch die Sportschule angeboten werden. Diese Trainings werden grundsätzlich als Schulveranstaltung angesehen.
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Der Organisator bzw. der oder die Leitende sind für die Kontrolle des Zertifikats zuständig. Naturgemäss müssen diese Personen auch selbst über ein gültiges Zertifikat verfügen.
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Trainings im Aussenbereich unterliegen grundsätzlich nicht der 2G-Pflicht. Diese gilt erst ab Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen. Werden allerdings Innenräume wie Garderoben oder Duschen genutzt, dürfen diese nur von Personen mit gültigen Impf- oder Genesungszertifikat gebraucht werden. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen gilt 2G.
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Nach wie vor gilt die allgemeine Maskenpflicht in Innenräume wie z. B. Garderoben, Tribünen, Gang, etc.. Diese Maskenpflicht gilt auch für Fahrzeuge, wenn sich zwei oder mehr Personen darin aufhalten. Neu müssen künftig Kinder ab dem sechsten Geburtstag in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in Bussen eine Maske tragen. Die Maske darf nur während der Ausübung einer sportlichen Aktivität entfernt werden, sofern das Tragen einer Maske dabei nicht zumutbar ist.
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Es wird stark empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen.
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Wir bitten euch euer Möglichstes zu unternehmen, um weiterhin Sport und Bewegung zu ermöglichen und gleichzeitig mitzuhelfen, euch und eure Mitmenschen zu schützen und die Corona-Situation in Liechtenstein zu verbessern. Ihr verringert das Risiko bspw. indem …
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Anreisen individuell absolviert,
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die bewährten Schutzkonzepte weiterhin strikt umgesetzt,
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Trainings ins Freie verlegt und in Kleingruppen durchgeführt,
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die Durchmischung von Gruppen verhindert,
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Masken wo vorgeschrieben getragen,
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auf nicht notwendige Veranstaltungen verzichtet und das Duschen und Umziehen gegebenenfalls zu Hause vorgenommen werden.
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Für Lager und Veranstaltungen empfehlen wir eine entsprechende Risikoabwägung, ob eine Durchführung in der jetzigen Situation sinnvoll ist. Gerne können wir euch beratend unterstützen.
Bei Fragen und Unklarheiten bitten wir euch mit den Mitarbeitenden des Liechtenstein Olympic Committees oder der Stabsstelle für Sport Kontakt aufzunehmen.
Die aktuellste Version der COVID-19 Verordnung sowie den Erläuterungen dazu findet ihr auf der Webseite der Stabsstelle für Sport: